Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist am 1. August 2005 in Kraft getreten. Seit seinem Inkrafttreten hat sich der Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern quantitativ wie qualitativ erheblich weiterentwickelt. Die Rechtsvorschriften bilden eine wichtige Grundlage für die Sicherung der Qualität der institutionellen Kinderbetreuung. KiTa-Leiterinnen und KiTa-Leiter sowie Träger, Trägervertreter haben mit dieser Fortbildung die Möglichkeit, sich mit den Rechtsnormen und deren Novellierungen vertraut zu machen und umfangreiches Basiswissen anzueignen.
Zielgruppe
- Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen in kommunaler, freigemeinnütziger und private Trägerschaft
- Träger, Trägervertreter unabhängig von ihrer Rechtsform Mitarbeiter/innen in Kommunen, die in ihrem Arbeitsbereich das BayKiBiG anwenden
Ziel der Fortbildung:
Die Teilnehmer/innen erhalten einen Überblick über die Vorschriften des BayKiBiG/AVBayKiBiG und des SGB VIII um dies im Alltag in erforderlichen Umfang umsetzen zu können.