Ermäßigung:
Besitzer eines „grünen Passes“, ausgestellt von der Stadt Rosenheim, Empfänger von Arbeitslosengeld, Menschen mit Behinderung, Schüler und Studenten, Azubis und Bundesfreiwilligendienste erhalten für Vorträge und Kurse eine Ermäßigung von 20 % nach Vorlage des Ausweises. Dies gilt nicht für Reisen, Studienfahrten und Wanderungen.

Für Familienveranstaltungen gelten Sonderregelungen. Voraussetzung für eine Ermäßigung ist die Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei Buchung des Kurses bzw. vor Kursbeginn.