Beim Dienst des Kommunionhelfers handelt es sich um einen außerordentlichen Dienst in der Liturgiefeier. Der Kommunionhelfer unterstützt bei Bedarf den Gottesdienstleiter bei der Austeilung der Kommunion. Ein besonderes Aufgabenfeld für die Kommunionhelfer liegt bei der Überbringung der Hauskommunion an Kranke und Gebrechliche, die nicht an der Feier des Gottesdienstes in der Pfarrkirche teilnehmen können. Der Kurs führt in die Feier der Eucharistie ein und macht mit den Aufgaben der Kommunionhelfer vertraut. Voraussetzung für die Beauftragung ist ein Antrag des Pfarrers bzw. des Pfarradministrators. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
Wer an dem Kurs teilnimmt und die Zustimmung der Heimatpfarrei erhalten hat, wird von der Diözese für den Dienst des Kommunionhelfers mit einer Urkunde beauftragt.
Wer sich für den Kurs anmeldet, bekommt automatisch einen Personalbogen zugeschickt, mit dem er die Unterschrift des Pfarrers für die Beauftragung in seiner Heimatpfarrei einholen und dann zum Kurs mitbringen kann.