Beim Dienst des Kommunionhelfers handelt es sich um einen außerordentlichen Dienst in der Liturgiefeier. Der Kommunionhelfer unterstützt bei Bedarf den Gottesdienstleiter bei der Austeilung der Kommunion. Ein besonderes Aufgabenfeld für die Kommunionhelfer liegt in der Überbringung der Hauskommunion an Kranke und Gebrechliche, die nicht an der Feier des Gottesdienstes in der Pfarrkirche teilnehmen können. Der Kurs führt in die Feier der Eucharistie ein und macht mit den Aufgaben der Kommunionhelfer vertraut. Voraussetzung für die Beauftragung ist ein Antrag des Pfarrers bzw. des Pfarradministrators. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
Die Teilnehmergebühr von 25 Euro für den Kurs einschließlich Verpflegung (Mittagessen, Kaffee, Kuchen) wird in der Regel auf Anfrage von der Heimatpfarrei übernommen. Wer an dem Kurs teilnimmt und die Zustimmung der Heimatpfarrei erhalten hat, wird von der Diözese für den Dienst des Kommunionhelfers mit einer Urkunde beauftragt.